Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienparks Thümmlitzsee

Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Ferienzimmer und Campingplatz

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Ferienhäuser/ Ferienwohnungen/ Ferienzimmer und für den Campingplatz, die durch die GastroCamp GmbH vermietet werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGB; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Reservierungen und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung/ Reservierung bietet der Gast dem Ferienpark Thümmlitzsee, vertreten durch die GastroCamp GmbH, den Abschluss eines Vertrages bzgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitgestaltung an. Die Anmeldung/Reservierung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Reservierungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Der Vertrag bzw. die Buchung kommen erst zustande, wenn der GastroCamp GmbH die vom Gast eigenhändig unterschriebene und damit verbindliche Rückbestätigung der Reservierung vorliegt und die in der Rechnung ausgewiesene(n) Zahlung(en) fristgerecht entrichtet wurde(n). Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen oder mündlichen Mietvertrages anerkannt. Die GastroCamp GmbH behält sich vor, eine Reservierung/ Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Die GastroCamp GmbH ist nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.

Reservierungsdauer:

  • Mietobjekte: mindestens 2 Nächte (Ausnahme: Übernachtungen der Gäste von in der angeschlossenen Gaststätte ausgerichteten Feiern)
  • Campingplatz: Tagesgäste bzw. ab 1 Übernachtung (vorherige Ankündigung erwünscht; Gruppenreservierungen nur auf Anfrage)

3. Einhaltung der Vertragsbedingungen

Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Campingplatz nicht mehr an andere als die in der Buchungsbestätigung bzw. im Anmeldeformular genannten Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Bis zum Reisebeginn können Gäste verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften der Gast sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten. Bei Zuwiderhandlung kann die Vermieterin den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen.

4. Preise

a.) Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung verpflichtet sich der Gast, den dort ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Bestätigung ausgewiesene Reisepreis. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, nachdem die Reservierungsbestätigung durch die GastroCamp GmbH versandt worden ist.

b.) Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (soweit nicht anders angegeben).

c.) Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als drei Monate später liegenden Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht sich der Reisepreis um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung; diese Erhöhung wird die GastroCamp GmbH baldmöglichst nach Inkrafttreten der Erhöhung, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn geltend machen.

d.) Neben dem Reisepreis sind – sofern zutreffend – die örtlich festgelegte Kurtaxe/ Fremdenverkehrs- und sonstige Gebühren, die Mietkosten der Bettwäsche (optional) sowie Gebühren für weitere Nebenkosten/ Dienstleistungen, Haustiere etc. lt. aktuell gültiger Preisliste zu entrichten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Diese ist vom Gast/Mieter bei einem Versicherer seiner Wahl selbst abzuschließen.

5. Zahlungen

Die Entgelte für die Mietunterkünfte sind wie auf der Rechnung ausgewiesen zu entrichten. Bei Campingreservierungen wird der gesamte Mietpreis bei Anreise fällig und muss sofort bezahlt werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist(en) kann die GastroCamp GmbH vom Vertrag zurücktreten und der Gast haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und Vertragsauflösung entstanden sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 6. Bereits gezahlte Beträge werden mit Annullierungsgebühren und eventuell fälligen Vergütungen für sonstigen Aufwand verrechnet. Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn er der Meinung ist, dass die Unterkunft trotz Beschreibung der Mieträumlichkeiten nicht seinen Vorstellungen entspricht.

6. Reiserücktritt (Annullierung)

Der Mieter ist berechtigt, von der Buchung zurückzutreten. Aus Gründen der Beweissicherung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei der Vermieterin eingeht. Die Rücktrittsgebühren betragen pro Unterkunft

  • vom Beginn des Mietvertrages bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
  • von 59 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • von 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
  • ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

unter der Voraussetzung, dass eine Wiedervermietung der Unterkunft nicht möglich war/stattgefunden hat. In jedem Fall wird aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € einbehalten. Teilannulierungen sind nicht möglich.

Reist der Gast nicht an, kommt es nicht, auch nicht anteilig, zur Rückzahlung des Reisepreises und es entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung desselben. Gleiches gilt bei vorzeitiger Abreise. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

7. Umbuchung

Auf Wunsch des Gastes nimmt die GastroCamp GmbH, soweit durchführbar, eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) gegen Entgelt vor. Hierunter fällt lediglich die Umbuchung eines Datums. Andere und spätere Änderungen können nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Artikel 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Vertragserfüllung seitens der GastroCamp GmbH – eventuell vorübergehend – ganz oder teilweise durch Umstände verhindert oder unverhältnismäßig erschwert ist, auf die die GastroCamp GmbH keinen Einfluss nehmen kann, wie z.B. Sturm/-schäden, Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmung und andere nicht vorhersehbare Störungen oder Ereignisse u.ä. In diesen Fällen ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. die Buchung zu stornieren.

9. Haftung

Die Haftung der GastroCamp GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den Reisepreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit die GastroCamp GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die GastroCamp GmbH dem Reisenden gegenüber hierauf berufen.

Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GastroCamp GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen derselben.

Für vom Mieter eingebrachte Wertsachen übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
Die GastroCamp GmbH haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.

10. Nutzung der Mietunterkünfte

Alle Mieter und deren Gäste haben die Unterkünfte sowie die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen ist – ohne Rücksicht auf ein Verschulden – vom Mieter Ersatz zu leisten. Der Mieter muss sich das Verhalten der zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Besucher, Lieferanten oder Angestellten zurechnen lassen. Beanstandungen sind im Rahmen der Mitwirkungspflicht umgehend der Vermieterin oder ihrem Vertreter vor Ort mitzuteilen, die/der für sofortige Abhilfe sorgt, sofern dies möglich ist. Die Unterkunft ist vom Mieter regelmäßig zu reinigen und besenrein zu verlassen (z.B. sind das Abwaschen von Geschirr oder die Müllentsorgung nicht Bestandteil der Endreinigung). Die über den Umfang der Endreinigung hinaus gehenden für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Reinigungsarbeiten werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sofern Bettwäsche von der GastroCamp GmbH gemietet wurde, bitten wir unsere Gäste, diese vor der Abreise abzuziehen. Haustiere sind (auf dem Gelände und in den Vorzelten) grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen sind gesondert gekennzeichnet und einzuhalten. Kampfhunde und Listenhunde sind auf dem Gelände nicht zugelassen.

Abstellen von Wohnwagen und Zelten ohne Nutzung:

Das Abstellen von Wohnwagen/Zelten ohne Nutzung ist nur mit vorheriger individueller Absprache erlaubt (Ausnahme: Dauercamper – für diese gelten die jeweiligen individuellen Mietverträge).

11. Beschwerden

Trotz aller Bemühungen seitens der GastroCamp GmbH kann es vorkommen, dass Sie als Gast eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist der Campingplatzleitung unverzüglich mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen.

12. Reisepapiere

Jeder Gast ist selbst für den Besitz gültiger Reisepapiere (Personalausweis, Reisepass) für sich und seine Mitreisenden verantwortlich.

13. Anreise und Abreise

Mietunterkünfte:

  • Anreise: von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (danach nur nach vorheriger Absprache!)
  • Abreise: bis 10:00 Uhr

Campingplatz:

  • Abreise: bis 12:00 Uhr (bei Abreise nach 12:00 Uhr wird eine halbe Tagespauschale in Rechnung gestellt!)

14. Allgemeines

Den örtlichen Vorschriften entsprechend muss sich jeder Gast durch eine gültige amtliche Legitimation unaufgefordert ausweisen können; ansonsten kann eine Unterbringung abgelehnt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Zelte neben den Ferienhäusern zu errichten. Instandhaltungsarbeiten an den Unterkünften werden gastseitig geduldet.

Falls die Vermieterin den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gesetzwidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten handelt, ist die Ferienparkbetreiberin berechtigt, sich Zugang zum Mietobjekt zu verschaffen und den Gast ggf. vom Gelände zu verweisen bzw. diesem ein Hausverbot zu erteilen.

Die Ferienparkordnung in der Fassung vom 01.07.2014 und jährlich fortlaufende sind Bestandteil dieser AGB. Offensichtliche Druckfehler binden die GastroCamp GmbH nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der bestätigten Schriftform.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag gilt Grimma als vereinbart.